ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Copter Log Services GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter Raphael Urf

Stand: 01.01.2019

Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Copter Log Services GmbH. Bedingungen des Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

Auftragserteilung und Bestätigung
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend.
Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.

Kosten, Wetterrisiko
Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen Ust. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Fluges (Wetterrisiko) ist in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Copter Log Services GmbH zurückzuführen sind.
Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies der Copter Log Services GmbH spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden der Copter Log Services GmbH verursacht wurde, z.B, durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

Herstellung
Vor- bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Werkvertrages.
Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an die Copter Log Services GmbH zu übertragen. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der Copter Log Services GmbH. Die Copter Log Services GmbH hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten. Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort im Studio der Copter Log Services GmbH eingesehen werden, per DVD zugesandt oder von der Copter Log Services GmbH beim Auftraggeber vorgeführt oder online auf dem Server der Copter Log Services GmbH eingesehen werden. Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen.
Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. Die Copter Log Services GmbH hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
Die Copter Log Services GmbH ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/Storyboard/ Drehbuch Änderungsvorschläge seitens der Copter Log Services GmbH eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.

Haftung
Die Copter Log Services GmbH haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber
Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens der Copter Log Services GmbH zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Copter Log Services GmbH.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig.
Sollte nicht anders vereinbart sein, gilt für Auftragsproduktionen folgendes:
50 % bei Auftragserteilung,
50 % bei Lieferung des Masters.

Urheberrechte, Verwertungsrechte
Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herstellen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des jeweils von der Copter Log Services GmbH übergebenen Datenformats.
Von dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-Ray Disk zu Blu-Ray Disk muss ein Copyright-Vermerk der Copter Log Services GmbH sichtbar auf der DVD bzw. Blu-Ray Disk enthalten sein.
Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Wird ein Filmwerk von der Copter Log Services GmbH hergestellt, so sichert sie zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Konzept/Storyboard/Drehbuch (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von der Copter Log Services GmbH verwaltet werden. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von der Copter Log Services GmbH vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei der Copter Log Services GmbH oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird. Copter Log Services GmbH ist berechtigt, ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Die Copter Log Services GmbH darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers abgenommen ist. Die Urheberrechte an den von der Copter Log Services GmbH oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben bei der Copter Log Services GmbH sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der Copter Log Services GmbH.

Sonstige Bestimmungen
Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers der Copter Log Services GmbH den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber der Copter Log Services GmbH Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.
Änderungen des Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Copter Log Services GmbH.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt.

Gerichtsstand: Bezirk- als Landessgericht Klagenfurt am Wörthersee